Tipps zum Umzug Warum ein Umzugsunternehmen? Die richtigen Umzugskartons Papiere ändern lassen Impressum / Kontakt Datenschutz
 

Welche Papiere müssen nach einem Umzug geändert und wo muß noch die Anschrift geändert werden?

Ein Umzug ist immer mit Stress verbunden und benötigt daher auch eine ganze Portion Kraft. Gründe, warum ein Umzug vonnöten ist, sind vielfältig. Sie können reichen von einem beruflich bedingten Umzug in eine andere Stadt bis hin zur Verbesserung der eigenen Lebensqualität. Wer einen solchen Umzug alleine bewerkstelligen will, muss einiges Organisationstalent mitbringen. Lässt man den Umzug allerdings von einer Fachfirma erledigen, muss man in seiner neuen Behausung lediglich die richtige Position der Möbel finden; sogar das Einräumen der Schränke wird oftmals übernommen.

Ist der Umzug aber überstanden und man hat sich bereits ein wenig eingelebt, müssen allerdings bestimmte Behördengänge und Formatlitäten erledigt werden.

So ist ein Gang zum Einwohnermeldeamt unverzichtbar. Dort ist man unter Vorlage des Mietvertrages verpflichtet, sich umzumelden. Zudem wird im amtlichen Personalausweis die neue Anschrift vermerkt. Zugleich kann man die neue Anschrift auch in der Lohnsteuerkarte vermerken bzw. sich eine Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen lassen. Die Ummeldung an sich ist in der Regel kostenlos.

Mit der Ummeldung an die neue Wohnadresse ist eine wichtige Formatlität erledigt. Doch müssen weitere Behörden und Einrichtungen von dem Umzug Kenntnis erlangen. So ist die die Anschrift zwingend auf dem Kraftfahrzeugschein des eigenen Autos zu vermerken. Wenn die Meldebehörde die neue Anschrift nicht im Wege der Amtshilfe auf dem Kfz-Schein vermerkt, ist ein Gang zum örtlichen Straßenverkehrsamt unumgänglich; wird in eine andere Stadt umgezogen, muss zudem ein neues Kennzeichen für das Auto beantragt werden.

Wer nach einem Umzug diese beiden Behördengänge absolviert hat, hat im Grunde genommen die wichtigsten Dinge für die Ummeldung erledigt.

Dennoch müssen nach einem Umzug noch weitere Personen und Institutionen von der neuen Anschrift Kenntnis erhalten.

So muss dem Arbeitgeber die neue Anschrift ebenso mitgeteilt werden wie der Krankenkasse. Desweiteren müssen sämtlichen Versicherungen die neue Anschrift mitgeteilt werden. Hat man eine Hausratversicherung abgeschlossen, wird diese auf die neue Wohnung entsprechend umgeschrieben. Zeitungsabos sind ebenfals auf die neue Anschrift umzustellen und zu guter Letzt muss die Hausbank die neue Anschrift kennen und der Telefonanschluss muss auch neu beantragt werden.

Was sich in der Summe kompliziert und zeitaufwendig anhört, ist in Zeiten des Internets kein Problem. Sowohl die Versicherungen wie Zeitungsverlage bieten auf ihrer jeweiligen Homepages die Anschriftenänderung per Mail an.